Rechtsprechung
LSG Hamburg, 26.03.2021 - L 4 AS 305/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 12 Abs 1 SGB 2, § 12 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 Alt 2 SGB 2
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - private Rentenversicherung - fehlender Verwertungsausschluss - Anforderungen an das Vorliegen einer besonderen Härte - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vermögensberücksichtigung; private Rentenversicherung; fehlender Verwertungsausschluss; Anforderungen an das Vorliegen einer besonderen Härte
- rechtsportal.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vermögensberücksichtigung; private Rentenversicherung; fehlender Verwertungsausschluss; Anforderungen an das Vorliegen einer besonderen Härte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 24.09.2020 - S 53 AS 4279/16
- LSG Hamburg, 26.03.2021 - L 4 AS 305/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - …
Auszug aus LSG Hamburg, 26.03.2021 - L 4 AS 305/20
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 52/06 R; Urteil vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R), der sich der Senat anschließt, richtet es sich nach den Umständen des Einzelfalls, ob von einer besonderen Härte auszugehen ist.Der bloße Wille des/der Leistungsberechtigten reicht jedoch nicht aus, vielmehr muss diese Zweckbestimmung sich durch eine entsprechende Vermögensdisposition nach außen objektiv feststellen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 und Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 52/06 R).
Die Versorgungslücke ist allerdings nur dann relevant, wenn keine Chance auf einen weiteren Aufbau einer Alterssicherung durch Erwerbstätigkeit besteht, wobei es entscheidend auf das Lebensalter ankommt (BSG, Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 52/06).
Eine Privilegierung der privaten Rentenversicherung kommt auch im Rahmen des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn sie tatsächlich zur Altersvorsorge bestimmt ist (vgl. BSG, Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 52/06 R).
- BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes …
Auszug aus LSG Hamburg, 26.03.2021 - L 4 AS 305/20
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 52/06 R; Urteil vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R), der sich der Senat anschließt, richtet es sich nach den Umständen des Einzelfalls, ob von einer besonderen Härte auszugehen ist. - BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - …
Auszug aus LSG Hamburg, 26.03.2021 - L 4 AS 305/20
Der bloße Wille des/der Leistungsberechtigten reicht jedoch nicht aus, vielmehr muss diese Zweckbestimmung sich durch eine entsprechende Vermögensdisposition nach außen objektiv feststellen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 und Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 52/06 R). - BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und …
Auszug aus LSG Hamburg, 26.03.2021 - L 4 AS 305/20
Diese Disposition muss sicherstellen, dass ein Zugriff auf das Vermögen vor dem Ruhestand zumindest erheblich erschwert ist (BSG, Urteil vom 15.4.2008 - B 14 AS 27/07 R) Daneben ist eine Versorgungslücke aufgrund einer atypischen Erwerbsbiographie erforderlich.