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   LSG Hamburg, 26.03.2021 - L 4 AS 305/20   

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https://dejure.org/2021,7374
LSG Hamburg, 26.03.2021 - L 4 AS 305/20 (https://dejure.org/2021,7374)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26.03.2021 - L 4 AS 305/20 (https://dejure.org/2021,7374)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26. März 2021 - L 4 AS 305/20 (https://dejure.org/2021,7374)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 12 Abs 1 SGB 2, § 12 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 Alt 2 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - private Rentenversicherung - fehlender Verwertungsausschluss - Anforderungen an das Vorliegen einer besonderen Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vermögensberücksichtigung; private Rentenversicherung; fehlender Verwertungsausschluss; Anforderungen an das Vorliegen einer besonderen Härte

  • rechtsportal.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vermögensberücksichtigung; private Rentenversicherung; fehlender Verwertungsausschluss; Anforderungen an das Vorliegen einer besonderen Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.03.2021 - L 4 AS 305/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 52/06 R; Urteil vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R), der sich der Senat anschließt, richtet es sich nach den Umständen des Einzelfalls, ob von einer besonderen Härte auszugehen ist.

    Der bloße Wille des/der Leistungsberechtigten reicht jedoch nicht aus, vielmehr muss diese Zweckbestimmung sich durch eine entsprechende Vermögensdisposition nach außen objektiv feststellen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 und Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 52/06 R).

    Die Versorgungslücke ist allerdings nur dann relevant, wenn keine Chance auf einen weiteren Aufbau einer Alterssicherung durch Erwerbstätigkeit besteht, wobei es entscheidend auf das Lebensalter ankommt (BSG, Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 52/06).

    Eine Privilegierung der privaten Rentenversicherung kommt auch im Rahmen des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn sie tatsächlich zur Altersvorsorge bestimmt ist (vgl. BSG, Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 52/06 R).

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.03.2021 - L 4 AS 305/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 52/06 R; Urteil vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R), der sich der Senat anschließt, richtet es sich nach den Umständen des Einzelfalls, ob von einer besonderen Härte auszugehen ist.
  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.03.2021 - L 4 AS 305/20
    Der bloße Wille des/der Leistungsberechtigten reicht jedoch nicht aus, vielmehr muss diese Zweckbestimmung sich durch eine entsprechende Vermögensdisposition nach außen objektiv feststellen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 und Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 52/06 R).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.03.2021 - L 4 AS 305/20
    Diese Disposition muss sicherstellen, dass ein Zugriff auf das Vermögen vor dem Ruhestand zumindest erheblich erschwert ist (BSG, Urteil vom 15.4.2008 - B 14 AS 27/07 R) Daneben ist eine Versorgungslücke aufgrund einer atypischen Erwerbsbiographie erforderlich.
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